Tel. (0 25 81) 63 47 00 info@klaus-droste.de
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Das
Sachverständigenbüro Droste,
Inh. Dipl.-Ing [FH] Klaus Droste

wurde 1999 durch Herrn Klaus Droste gegründet. Nachdem die Betätigungsschwerpunkte zunächst auf der Konzeption von hochwertigen Wohngebäuden in Holzrahmenbauweise, energeisparendem Bauen, technischen und energetischen Sanierungen von Bestandsgebäuden sowie denkmalgerechten Sanierungen lagen, fand in den vergangenen Jahren eine deutliche Ausweitung des Leistungspecktrums statt. 
So werden durch das Sachverständigenbüro Droste heute folgende Leistungsschwerpunkte angeboten:
• Erstellung von Gutachten im Bereich Hochbau

sind zwei von einander unabhängige Firmen, die beide von Herrn Klaus Droste mit dem Ziel gegründet wurden, für Häuser in Holzbauweise ein hohes Qualitätsniveau sicherzustellen. Die Arbeit beschränkt sich jedoch nicht auf den Neubau von Häusern. Auch die fach- und u. U. denkmalgerechte Sanierung bestehender Bausubstanz wurde in die Firmenziele mit eingebunden. Die organisatorische Vernetzung der Firmen ermöglicht eine lückenlose Begleitung der Bautätigkeit vom Beginn der Planungsphase bis zur Endabnahme. Dabei ist ein Einstieg in jeder Leistungsphase möglich. Einer Beschränkung auf einzelne Phasen der Leistungsausführung oder auf einzelne Teilleistungen steht nichts im Wege.

Nachträgliche Änderungen an der Bauausführung, zur Erstellung einer mangelfreien Konstruktion, sind immer mit einem großen Aufwand verbunden, soweit diese überhaupt noch möglich sind. Durch die fachgerechte Planung sind die Schwachstellen dagegen regelmäßig mit nur geringen Mehrkosten zu umgehen. Aus diesem Grund legen wir großen Wert auf eine möglichst frühe Beteiligung an der Planung.portrait1

Sollte dennoch einmal ein Mangel aufgetreten sein, oder sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer in bezug auf die Qualität oder Ausführung einer Leistung, die Höhe der zu zahlenden Vergütung, die Abnahmefähigkeit einer erbrachten Leistung o. ä. gekommen sein, so können durch ein qualifiziertes Gutachten häufig weitere Maßnahmen im Sinne aller beteiligten Parteien verhindert werden. Durch ein Schiedsgutachten beispielsweise wird eine rechtskräftige Vereinbarung zwischen den Parteien begründet, auf deren Grundlage die Mängelbeseitigung ohne Einschaltung von Gerichten geregelt werden kann.